Diese Form der Lebensversicherung eignet sich zur Absicherung von Ehe-, Lebens- oder auch Geschäftspartnern, da zwei Personen über einen Vertrag versichert sind. Verstirbt eine der versicherten Personen, wird die vereinbarte Versicherungssumme an die andere Person ausgezahlt. Damit können finanzielle Verpflichtungen Ihrer Familie (zum Beispiel die Hausfinanzierung oder eine Darlehensabsicherung) oder von Geschäftspartnern aufgefangen werden.
Die Partner-Versicherung können Sie sowohl als Risiko-Lebensversicherung als auch als Kapital-Lebensversicherung abschließen.
- Ideale Absicherung des Partners
- Versicherungsschutz vom ersten Tag an
- Garantierte Mindestverzinsung über die gesamte Versicherungsdauer
- Zuwachs von Leistung und Beitrag durch jährliche dynamische Erhöhungen möglich
- Attraktive Überschussbeteiligung
- Verstirbt ein Partner, kann der andere die Auszahlung der Todesfallleistung und die Weiterführung des Vertrages mit dem verbliebenen Kapital als eigene Altersvorsorge wählen
Durch die Umwandlung der Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente in die leistungsschwächere Erwerbsminderungsrente in der gesetzlichen Renten- versicherung im Jahr 2001 kann es für Sie zu erheblichen finanziellen Einbußen im Falle der Berufsunfähigkeit kommen. Schützen Sie sich davor unbedingt mit einer privaten Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung.
Mit der Unfall-Zusatzversicherung können Sie für eine höhere Absicherung bei Unfalltod sorgen: Ihre Angehörigen oder Ihr Lebenspartner erhalten dann je nach Vereinbarung die doppelte oder dreifache Versicherungssumme.
Beide Zusatzversicherungen können einfach mit in die Partner-Versicherung eingeschlossen werden.
