Sie sind berufstätig und haben sich Ihren Lebensstandard geschaffen. Darauf wollen Sie auch später nicht verzichten. Die gesetzliche Rente stellt aber nur noch eine Grundversorgung dar und reicht dafür im Alter auf keinen Fall aus. Im Gegenteil, die Rentenzahlungen werden künftig immer niedriger ausfallen, da immer weniger Beitragszahler immer mehr Rentnern gegenüber stehen.
Die betriebliche Altersversorgung als arbeitnehmerfinanzierte Direktversicherung stellt hier eine besonders attraktive Form der Altersvorsorge dar. Das Schlüsselwort heißt Entgeltumwandlung. Der besondere Vorteil daran: Sie sparen nicht nur Steuern, sondern können Ihren Einsatz in die betriebliche Altersvorsorge durch die zusätzliche Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge erhöhen. Sehen Sie sich hierzu unser Rechenbeispiel zur Entgeltumwandlung an.
- Besonders effektive Variante Ihrer ergänzenden Altersvorsorge
- Alle Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung
- Hohe Steuerersparnis von Lohn- und ggf. Kirchensteuer sowie des Solidaritätszuschlags
- Zusätzliche Ersparnis der Sozialversicherungsabgaben
- Erhöhung Ihrer Rente durch erzielte Überschüsse
- Schutz vor der Anrechnung auf das Arbeitslosengeld II
- Zusätzliche Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos möglich
- Verschiedene Möglichkeiten der Weiterführung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- 100 % als einmalige Kapitalabfindung bei Rentenbeginn möglich.
- Absicherung der Hinterbliebenen
Die Beiträge sind bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze (im Jahr 2009: 2.592 Euro) steuerfrei und in dieser Höhe zusätzlich sozialversicherungsfrei. Sofern die Pauschalbesteuerung nach § 40b EStG a.F. nicht genutzt wird, erhöht sich für Neuzusagen seit 2005 der steuerliche Höchstbetrag um 1.800 Euro (jedoch nicht sozialversicherungsfrei). Eine Erhebung der Abgaben erfolgt unter Berücksichtigung der Freibeträge erst bei Leistungsbezug.
Durch die Umwandlung der Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente in die leistungsschwächere Erwerbsminderungsrente in der gesetzlichen Renten- versicherung im Jahr 2001 kann es für Sie zu erheblichen finanziellen Einbußen im Falle der Berufsunfähigkeit kommen. Schützen Sie sich davor unbedingt mit einer privaten Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung.
- Die Basis-Rente:„Saftige" Steuervorteile vom Staat.
- Die Riester-Rente: Altersvorsorge mit hohen staatlichen Zulagen.
- Die Private Rente: Heute und im Alter flexibel.
