Die Kfz-Haftpflicht-Versicherung ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Sie soll sicherstellen, dass an Sie gestellte Haftpflichtansprüche - sofern berechtigt - auch beglichen werden.
Wir nehmen in Ihrem Interesse folgende "Aufgaben" wahr:
- Die Prüfung der Frage, ob und in welcher Höhe für Sie eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht;
- wenn ja, die Wiedergutmachung des Schadens in Geld;
- wenn nein, die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche. Kommt es darüber zum Rechtsstreit, führen wir den Prozess und tragen die Kosten.
Der Versicherungsnehmer selbst, der Fahrer, der Halter und der Eigentümer des versicherten Fahrzeugs.
Sie sind abgesichert bei Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden.
Die gesetzlichen Mindestdeckungssummen in Deutschland betragen 2,5 Millionen Euro für Personenschäden (bis 7,5 Millionen Euro bei Tötung oder Verletzung von drei oder mehr Personen), 500.000 Euro für Sachschäden und 100.000 Euro für Vermögensschäden.
Erfahrungen zeigen, dass diese Summen schnell erreicht und sogar deutlich überschritten werden. Daher empfehlen wir die Haftpflicht-Deckung mit 100 Millionen Euro, wobei die Leistung bei Personenschäden auf 8 Millionen Euro je geschädigte Person begrenzt ist.
Sie ist notwendig, wenn öffentlich-rechtliche Ansprüche nach dem neuen Umweltschadensgesetz (USchadG) gegen Sie geltend gemacht werden. Dies betrifft Umweltschäden, die durch einen Unfall, eine Panne oder eine Betriebsstörung Ihres Fahrzeugs eintreten.
Für solche Umweltschäden gilt eine besondere Versicherungssumme.
Befindet sich Ihre Kfz-Haftpflicht-Versicherung schon in der günstigsten Schadenfreiheitsklasse (SF 25), ändert sich nach einem Schaden trotz Rückstufung Ihr Beitragssatz nicht.
Während beim o.a. Rabattretter nach einem Schaden eine Rückstufung stattfindet und lediglich Ihr Beitragssatz unverändert bleibt, wird beim ME-Rabattschutz jeweils ein Schaden so behandelt, als sei er gar nicht gemeldet worden.
Fahren Sie mit Ihrem Pkw auch ins Ausland, empfehlen wir Ihnen zusätzlich unseren Auslandsschadenschutz. Für einen im Ausland von einem ausländischen Fahrer bei Ihnen verschuldeten Unfallschaden entschädigen wir Sie nach Ihrem eigenen Kfz-Haftpflicht-Versicherungsvertrag.
- den Auto-Schutzbrief
- den Auto-Schutzbrief PLUS
- die Insassen-Unfall-Versicherung
- die Kfz-Rechtsschutz-Versicherung
