Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug werden nicht von der Haftpflicht-Versicherung übernommen. Hier springt die Kasko-Versicherung ein. Unterschieden wird zwischen der Vollkasko- und der Teilkasko-Versicherung:
Die Vollkasko-Versicherung tritt bei Sachschäden ein,
- die durch einen selbst verursachten Unfall an Ihrem Fahrzeug entstanden sind,
- die durch fremde Personen verursacht wurden (Vandalismus).
Ist Ihr Fahrzeug ein Leasing-Pkw, empfehlen wir Ihnen zusätzlich die GAP-Deckung, weil bei Totalschaden oder Diebstahl die vertragliche Restforderung des Leasinggebers regelmäßig die Versicherungs- leistung übersteigt.
In der Vollkasko enthalten sind auch die Schäden aus dem Bereich der Teilkasko-Versicherung:
- Brand oder Explosion
- Entwendung (z.B. Diebstahl)
- Glasbruch (inkl. Leuchtmittel)
- Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung
- Kurzschluss an der Verkabelung
- Zusammenstoß mit Tieren aller Art
- Marderbiss/Tierbiss an Kabeln, Schläuchen, Leitungen, Achsmanschetten und Dämmmatten von Pkw
Autos kosten eine Menge Geld, so dass der Verlust oder die Beschädigung finanziell sehr schmerzhaft sein kann. Die Vollkasko-Versicherung ist erschwinglich, zumal meistens der Schadenfreiheits-Rabatt der Haftpflicht-Versicherung übernommen werden kann.
Sie kann zusätzlich zur Kasko-Versicherung vereinbart werden.
Bei Schadenfällen in Deutschland ist die Reparatur in einer unserer Partnerwerkstätten durchzuführen. Dabei haben Sie Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug, eine Innen- und Außenreinigung Ihres Pkw und bei mehr als 15 km zwischen Ihrem Wohnsitz und der Reparaturwerkstatt ggf. auf den Hin- und Rücktransport Ihres Fahrzeugs.
Befindet sich Ihre Vollkasko-Versicherung schon in der günstigsten Schadenfreiheitsklasse (SF 25), ändert sich nach einem Schaden trotz Rückstufung Ihr Beitragssatz nicht.
Während beim o.a. Rabattretter nach einem Schaden eine Rückstufung stattfindet und lediglich Ihr Beitragssatz unverändert bleibt, wird beim ME-Rabattschutz jeweils ein Schaden so behandelt, als sei er gar nicht gemeldet worden.
Der Beitrag kann durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung im Schadenfall weiter vermindert werden.
Bei Reparatur der Windschutzscheibe in einer der Partnerwerkstätten unserer Gesellschaft verzichten wir auf eine Selbstbeteiligung.
Beim Austausch der Windschutzscheibe in einer der Partnerwerkstätten unserer Gesellschaft reduzieren wir eine vereinbarte Selbstbeteiligung um 75,- Euro.
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