Als Öltankbesitzer haften Sie nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) auch ohne Verschulden in unbegrenzter Höhe, wenn Heizöl in das Erdreich und das Grundwasser gerät. Vor diesem hohen Kostenrisiko schützen Sie sich mit der Gewässerschadenhaftpflicht-Versicherung.
- Die Kosten für die notwendigen Rettungsmaßnahmen zur Abwendung eines drohenden Gewässerschadens. Dazu zählen z. B. das Ausheben, Abfahren und Ausbrennen von verunreinigtem Erdreich, das Anlegen von Sperr- und Beobachtungsbrunnen.
- Die Kosten für das Reinigen von Grundwasser, von fließenden und stehenden Gewässern.
- Die Schäden an eigenen Grundstücks- und Gebäudeteilen, z. B. am Mauerwerk und am Fundament des Hauses sowie Schäden an der Gartenanlage.
Eigentümer von Neubauten oder neuwertigen Häusern können bei uns jetzt bis zu 50 % der Beiträge sparen.

