Bei der Zahnpflege reicht Putzen allein nicht. Was man sich in jungen Jahren noch nicht vorstellen mag: Als Erwachsener kommt man meistens um das Thema Zahnersatz nicht herum.
Für gesetzlich Versicherte gilt im Moment die "Festzuschuss-Regelung". Das heißt, die Krankenkasse übernimmt bestimmte Festbeträge - das sind häufig nur 50 % der Kosten in der Regelversorgung.
Diese Regelversorgung beinhaltet die notwendigsten Varianten des Zahnersatzes. Mehrkosten, zum Beispiel für eine ansehnliche Verblendung Ihrer Frontzähne, müssen Sie aus der eigenen Tasche bezahlen. Wenn Sie Ihren Eigenanteil senken möchten, helfen Ihnen unsere privaten Zusatzversicherungen für den zahnärztlichen Bereich.
Wir ersetzen nach Vorleistung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) je nach Tarifwahl entweder 70 % (höchstens 7.000 €/Jahr = Tarif proMEZZ70) oder 40 % (höchstens 4.000€/Jahr = Tarif proMEZZ40) der erstattungsfähigen Aufwendungen für:
- maximal zwei Inlays (Metall, Keramik, Kunststoff) pro Jahr;
Sie können wählen:
- höchstens 350 € je Inlay (im Tarif proMEZZ70) oder
- höchstens 200 € je Inlay (im Tarif proMEZZ40) - Zahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen)
- implantologische Leistungen
- Material- und Laborkosten
Beteiligt sich die GKV nicht an den Kosten, werden die gesamten erstattungsfähigen Aufwendungen im Rahmen der vereinbarten Höchstgrenzen ersetzt.
In den ersten Versicherungsjahren staffeln wir die Leistungssumme. Ab dem
5. Versicherungsjahr und bei unfallbedingter Behandlung erhalten Sie die volle Summe.
Unser Tipp: Wenn Sie im gesamten ambulanten Bereich Ihre Zuzahlungen wegputzen möchten, sehen Sie sich unsere Tarife proMEZA und proMEZAplus an. Dann schützen Sie sich auch vor hohen Eigenbeteiligungen bei Sehhilfen, Massagen, Heilmitteln und vielem mehr.
