Diese Vorsorge ergänzt unsere zwei Krankenvollversicherungen: den Einsteigertarif oder den Spitzentarif.
Sie ist eine wichtige Absicherung, die Sie als privat Krankenvollversicherter der Mecklenburgischen zusätzlich vereinbaren sollten. Denn im Krankheitsfall ersetzt sie den Einkommmensausfall.

Krankentagegeldrechner für Selbstständige und Freiberufler
Mit unserem Krankentagegeld-Tarif proMETS können Einkommensverluste durch die Vereinbarung eines individuellen Krankentagegeldes ausgeglichen werden. Dabei können Sie als Krankenvollversicherter der Mecklenburgischen wählen, ab welchem Tag der Arbeitsunfähigkeit das Krankentagegeld gezahlt wird:
- ab dem 15. Tag (proMETS2) oder
- ab dem 29. Tag (proMETS4)
- Sie sind vor drohenden Einkommensverlusten geschützt
- Sie erhalten ein individuell vereinbartes Krankentagegeld.
- Sie können die Höhe Ihres Krankentagegeldes bei Einkommenssteigerungen anpassen.
- Sie bestimmen den Leistungsbeginn selbst.
- Das Krankentagegeld wird für die gesamte Dauer Ihrer Arbeitsunfähigkeit gezahlt.
- Die Zahlung erfolgt auch für Sonn- und Feiertage.
- Berufskrankheiten und Unfälle sind mitversichert.
- Krankenhaustagegeld
Bei einem Krankenhausaufenthalt können Sie Mehrkosten durch die Vereinbarung eines individuellen Krankenhaustagegeldes auffangen. - Auslandskrankenversicherung
Damit Sie auch auf Reisen abgesichert sind: geschäftlich wie privat.

Ein individuelles Angebot erhalten bei einer Agentur ganz in Ihrer Nähe
