Als Selbstständiger oder Freiberufler ist Ihre Arbeitskraft zur Erhaltung Ihres Lebensstandards besonders wichtig. Eine länger andauernde Arbeitsunfähigkeit bedeutet deshalb für Sie ein hohes finanzielles Risiko, denn bei Krankheit macht sich jeder Tag als Einkommensverlust bemerkbar.
Mit unserem Krankentagegeld-Tarif proMETS können Sie diese Einkommensverluste durch die Vereinbarung eines individuellen Krankentagegeldes ausgleichen. Dabei können Sie wählen, ob das Krankentagegeld
- ab dem 15. Tag (proMETS2) oder
- ab dem 29. Tag (proMETS4)
der Arbeitsunfähigkeit gezahlt wird.
- Sie sind vor drohenden Einkommensverlusten geschützt
- Sie erhalten ein individuell vereinbartes Krankentagegeld.
- Sie können die Höhe Ihres Krankentagegeldes bei Einkommenssteigerungen an Ihr Nettoeinkommen anpassen.
- Sie bestimmen den Leistungsbeginn selbst.
- Das Krankentagegeld wird für die gesamte Dauer Ihrer Arbeitsunfähigkeit gezahlt.
- Die Zahlung erfolgt auch für Sonn- und Feiertage.
- Berufskrankheiten und Unfälle sind mitversichert.
Mit unserem Krankentagegeldrechner können Sie ermitteln, wie viel Krankentagegeld Sie benötigen, um optimal abgesichert zu sein.
Wünschen Sie eine ergänzende finanzielle Absicherung auch für den Fall eines Krankenhausaufenthaltes? Dann sehen Sie sich unseren Tarif proMEKH an.
