Schon nach sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit müssen Sie als Arbeitnehmer mit ca. 25 % weniger Nettoeinkommen auskommen. Wenn Ihr Bruttoeinkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, kann Ihre Einkommenslücke in der gesetzlichen Krankenversicherung sogar noch deutlich größer werden. Ihre monatlichen Kosten laufen jedoch weiter. Neben den gesundheitlichen Problemen entstehen hier schnell auch finanzielle Engpässe.
Mit unserem Krankentagegeld-Tarif proMETA schließen Sie diese Einkommenslücke durch die Vereinbarung eines individuellen Krankentagegeldes. Dabei können Sie wählen, ob das Krankentagegeld
- ab dem 43. Tag (proMETA6)
- ab dem 92. Tag (proMETA13)
- ab dem 183. Tag (proMETA26)
- ab dem 365. Tag (proMETA52)
der Arbeitsunfähigkeit gezahlt wird.
- Sie sind vor drohenden Einkommensverlusten geschützt.
- Sie erhalten ein individuell zu vereinbarendes Krankentagegeld.
- Sie können die Höhe Ihres Krankentagegeldes bei Einkommenssteigerungen an Ihr Nettoeinkommen anpassen.
- Sie bestimmen den Leistungsbeginn selbst. Er kann direkt an die Lohnfortzahlung Ihres Arbeitgebers anschließen.
- Das Krankentagegeld wird für die gesamte Dauer Ihrer Arbeitsunfähigkeit gezahlt.
Mit unserem Krankentagegeldrechner können Sie ermitteln, wie viel Krankentagegeld Sie benötigen, um optimal abgesichert zu sein.
Unser Tipp: Wollen Sie Ihre Zuzahlungen minimieren und Ihre Versorgung bei Krankheit optimieren? Dann sehen Sie sich unsere Tarife proMEZA für den ambulanten und proMEZS für den stationären Bereich an!
