Als gesetzlich Krankenversicherter müssen Sie immer tiefer in die eigene Tasche greifen, um die von Ihrem Arzt verschriebenen Dinge für Ihre Gesundheit auch zu bekommen.
Dazu gehören zum Beispiel Medikamente, Zahnersatz, Massagen oder Krankengymnastik. Manches erstattet die gesetzliche Krankenversicherung in der Regel gar nicht mehr, wie zum Beispiel Brillen oder Heilpraktikerleistungen.
Jede Krankheit ist für Sie also auch mit Kosten verbunden. Wenn Sie Ihren Eigenanteil senken möchten, helfen Ihnen unsere privaten Zusatzversicherungen für den ambulanten Bereich. Dabei können Sie jetzt wählen zwischen unserer Basisabsicherung proMEZA oder unserem leistungsstarken Tarif proMEZAplus.
Unabhängig von möglichen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung erstatten wir Kosten für:
- Sehhilfen (z. B. Brillengestelle, Brillengläser und Kontaktlinsen)
Im Tarif proMEZA:
80 % der erstattungsfähigen Aufwendungen, bis zu 125 Euro je Kalenderjahr.
Ab dem 1.1. des Kalenderjahres, in dem das 16. Lebensjahr vollendet wird, leisten wir bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
Ihr Vorteil im Tarif proMEZAplus:
80 % der erstattungsfähigen Aufwendungen, bis zu 200 Euro je Kalenderjahr.
Ab dem 1.1. des Kalenderjahres, in dem das 16. Lebensjahr vollendet wird, leisten wir bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien oder wenn seit der letzten Inanspruchnahme mindestens 24 Monate vergangen sind. - Heilpraktikerleistungen
Nur im Tarif proMEZAplus:
80 % der erstattungsfähigen Aufwendungen; höchstens bis 400 € pro Jahr
Nach vorheriger Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung erstatten wir Kosten für:
- Heilmittel (z. B. Massagen und Krankengymnastik)
Im Tarif proMEZA:
15 % des Rechnungsbetrages; zusammen mit der GKV bis zu 100 %
Ihr Vorteil im Tarif proMEZAplus:
15 % des Rechnungsbetrages; auch wenn die GKV nicht leistet - Zahnersatz
Im Tarif proMEZA:
30 % der Regelversorgung, zusammen mit der GKV bis zu 90 %
Ihr Vorteil im Tarif proMEZAplus:
70 % der erstattungsfähigen Aufwendungen für Inlays (max. zwei Inlays pro Jahr - höchstens bis 350 € je Inlay), Kronen, Brücken, Prothesen und implantologischen Leistungen; höchstens bis zu 7.000 € pro Jahr. Dabei staffeln wir die Leistungssummen in den ersten Versicherungsjahren. Ab dem 5. Versicherungsjahr erhalten Sie jeweils die vollen Summen.
- Heilbehandlung im Ausland
Bei akut eingetretenen Krankheiten oder Unfällen erstatten wir die Aufwendungen für ambulante und stationäre Heilbehandlungen sowie für schmerzstillende Zahnbehandlung während eines vorübergehenden Aufenthaltes von bis zu sechs Wochen. - Rückführung aus dem Ausland
Mehrkosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport zu 100 % - Überführung im Todesfall
Überführungskosten aus dem Ausland an den Heimatwohnsitz oder die Beisetzung im Ausland bis zu 7.500 Euro
Wenn Sie nur im zahnärztlichen Bereich Ihre Zuzahlungen wegputzen möchten, sehen Sie sich unsere Tarife proMEZZ40 und proMEZZ70 an. Dann schützen Sie sich vor hohen Eigenbeteiligungen bei Inlays, Kronen, Brücken und vielem mehr.
