Das Einsetzen einer neuen Schaufensterscheibe oder einer Glastür kann schnell hohe Kosten verursachen. Schützen Sie sich davor mit der Glas-Versicherung für die Außen- und Innenverglasung Ihres Betriebes. Ersetzt werden Bruchschäden an Verglasungen sowie Kosten für eine etwa erforderliche Notverglasung.
Zur Außenverglasung gehören beispielsweise
- Fenster
- Schaufenster
- Türen
- Oberlichter
- Vitrinen und Schaukästen.
Zur Innenverglasung zählen
- alle Glasflächen, die sich innerhalb des Gebäudes befinden
Innerhalb bestimmter Entschädigungsgrenzen sind zuschlagfrei mitversichert:
- Zusätzliche Aufwendungen für erforderliche Gerüste und Kräne nach einem Schadenfall
- Entschädigungen für Waren- und Dekorationsmittel
