Die Einrichtung ist ganz entscheidend für das Ambiente in Ihren Gasträumen. Hierfür haben Sie Geld und Engagement investiert. Aber auch Waren und Vorräte stellen einen beträchtlichen Wert dar. Deshalb ist finanzielle Vorsorge extrem wichtig – insbesondere für den Fall, dass der gesamte Betrieb stillsteht.
Unsere Inhalts-Versicherung mit Komfortdeckung für das Gastgewerbe bietet eine finanzielle Vorsorge für Ihre Einrichtung, Waren und Vorräte, wenn diese abhanden kommen, zerstört oder beschädigt werden durch ...
- Feuer
- Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus
- Leitungswasser
- Sturm/Hagel
Verluste durch eine Betriebsunterbrechung infolge eines der vorgenannten Ereignisse können ebenfalls versichert werden.
Steht Ihr Betrieb auf Grund eines Sachschadens still, laufen die Kosten weiter und die Betriebseinnahmen können nicht mehr erwirtschaftet werden.
Die Betriebsunterbrechungs-Versicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen eines Betriebsstillstandes, denn sie ersetzt beispielsweise
- die fortlaufenden Kosten wie Löhne und Gehälter, Mieten, Zinsen für betriebliche Kredite.
- den entgangenen Betriebsgewinn, den Sie infolge eines Versicherungsfalles während der vereinbarten Haftungszeit nicht erwirtschaften können.
- Schadenminderungskosten, wie zum Beispiel Schicht- und Überstundenzuschläge, Löhne für zusätzlich benötigte Arbeitskräfte, Kosten für die Anmietung von Produktionsräumen, Lager- und Geschäftsräumen.
Unsere Betriebsunterbrechungs-Versicherung haftet bis zu dem Zeitpunkt, an dem Ihr Betrieb wieder läuft, maximal bis zu 12 Monaten.
Mit unserer umfangreichen Komfortdeckung für das Gastgewerbe bieten wir Ihnen zusätzlich besondere Entschädigungsleistungen.
Zum Beispiel für ...
- Brandschäden an Räucheranlagen sowie deren Inhalt
- die Beschädigung der Gebrauchsgegenstände von Betriebsangehörigen
- Diebstahl von Sonnenschirmen, Tischen und Bestuhlung im Freien
- verdorbene Lebens- und Genussmittel in Tiefkühl- oder Kühlgeräten
Über unsere Glas-Versicherung können Sie folgende Innen- und Außenverglasungen gegen sämtliche Bruchschäden absichern:
- Fenster-, Tür- und Dachverglasungen
- Treppenhausverglasungen
- Wintergärten
- Glastrennwände
- Glas-Tischplatten
- Glasscheiben, Spiegel und Virtrinen
