Ist das Gebäude, in dem sich Ihr Betrieb befindet, Ihr Eigentum? Dann müssen Sie im Schadenfall die Kosten tragen, um es wieder in einen repräsentativen und funktionsfähigen Zustand zu versetzen – so wie es Ihre Gäste erwarten können.
Die Mecklenburgische Gebäudeversicherung mit Komfortdeckung für das Gastgewerbe bietet finanzielle Entschädigung, wenn das Gebäude beschädigt oder zerstört wird durch:
- Feuer
- Leitungswasser
- Sturm/Hagel
Wichtige Entschädigungsleistungen der Komfortdeckung für das Gastgewerbe sind zum Beispiel:
- Mietverlust
- Gebäudebeschädigungen durch unbefugte Dritte
- Schäden an Sonnenkollektoren
- Schäden an Masten, elektrischen Freileitungen, Briefkästen, Beleuchtungsanlagen, Einfriedungen, Hof-, Gehweg- und Terrassenbefestigungen, Müllbehälterboxen, Überdachungen,
- Aufwendungen für den Austausch von Armaturen
Im Rahmen der Gebäude-Versicherung für das Gastgewerbe können Sie auch die Gebäudeverglasungen absichern:
- Fenster-, Tür- und Dachverglasungen
- Treppenhausverglasungen
- Wintergärten
- Glastrennwände
