Wer anderen einen Schaden zufügt, haftet dafür - wenn nötig, sogar mit dem gesamten Vermögen. Im Gastronomie- und Beherbergungsgewerbe ist dieses Risiko sehr groß. Je umfangreicher das Angebot, desto höher auch die Gefahr von Schadenersatzansprüchen.
- Wir prüfen, ob die Ansprüche gegen Sie berechtigt sind.
- Unberechtigte Forderungen werden wir abwehren.
- Bei berechtigten Ansprüchen leisten wir – wenn nötig in Millionenhöhe.
- 3 Mio. Euro pauschal für Personen- und Sachschäden
- 100.000 Euro für Vermögensschäden
- Produkthaftpflichtschäden
Personenschäden durch die Abgabe von Speisen und Getränken - Durchführung von Catering und Party-Service
- Verleih von Sport- und Freizeitgeräten
z. B. Fahrräder, Strandkörbe etc. - Freizeiteinrichtungen (Besitz und Betrieb)
Beispielsweise der Kinderspielplatz, die Minigolfanlage oder das Schwimmbad, also Einrichtungen, die von Ihren Gästen genutzt werden dürfen.
